RCN Chemie GmbH & Co. KG
Datum
05.12.2023
zuletzt geändert Datum
01.02.2024
Datum der Umweltinspektion
04.10.2023
05.10.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Aufbereitung und Lagerung von Lösungsmittel u.a.
Standort

Daimlerstraße 26

47574 Goch

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.10.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein 
  • AwSV 
  • Abfallstromkontrolle
  • Abwasser (Indirekteinleitung), Abwasserbehandlung 
  • Boden
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Weiterbetrieb einer Anlage nach Zeitraum des Versuchsbetriebes (Mangel behoben) 
  • organisatorischer Mangel 
  • nicht fristgerecht durchgeführte Generalinspektion einer Leichtstoffabscheideranlage (wurde bereits nachgeholt)
  • nicht ordnungsgemäße Registerführung über die Entsorgung von Abfällen (Mangel behoben) 
  • nicht ordnungsgemäße Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen (Mangel behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.