Großhülsen 18
40723 Hilden
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallstromkontrolle
- Genehmigungskonformität
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- § 47 KrWG
- Organisation1,4)
- Führen von Wartungs- und Instandhaltungsplänen
- Schulungspläne
- Fehlender Vertreter für den Platzwart – Dieser Mangel wurde behoben. - Lagerung von Ölkanistern ohne Auffangwanne2,4) – Der Mangel wurde behoben.
- Lagerung von Ölfässern auf der Hoffläche2) – Der Mangel wurde behoben.
- In den vorhandenen Auffangwannen stand Altöl2,4) – Der Mangel wurde behoben.
- Lagerung von Baumischabfall in einem Container2,4) – Der Mangel wurde behoben.
- Fehlende Kreisregner an den Lagerflächen 2 und 32,4)
- Falsch eingestellte Kreissegmente bei den Regnern2) – Der Mangel wurde behoben.
- Undichtigkeiten an der Zuleitung zu einigen Regnern1) – Der Mangel wurde behoben.
- Kein 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstückes2)
- Lagerung von ca. 360 m³ gebrochenem Bauschutt in einem nicht zugelassenen Bereich1)
- Ungenehmigte Aufstellung einer mobilen Siebmaschine, die Öl verloren hat2) – Der Mangel wurde behoben.
- Die Registerführung entspricht in Umfang und Form nicht den gesetzlichen Vorgaben1) – Der Mangel wurde behoben.
- Lagerung von gebrochenem Bauschutt > 1 Jahr2)
- Lagerung von gebrochenem Bauschutt oberhalb der genehmigten Menge2)
- RC-Material wurde nicht ½-jährlich analysiert.1) – Der Mangel wurde behoben
Revisionsschreiben, Ordnungsverfügung
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.