SF Soepenberg GmbH
Datum
16.08.2023
Datum der Umweltinspektion
24.05.2023
15.08.2023
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage
Standort

Emil-Fischer-Straße 14

46569 Hünxe

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle
  • AwSV
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Luft
  • Abwasser, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V. mit 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von Schwefelsäure in einem hierfür nicht zugelassenen und geeigneten Bereich1)
  • Lagerung von Abfällen in einem nicht hierfür zugelassenen und geeigneten Bereich2) (Mangel zwischenzeitlich behoben)
  • Lagerung von wassergefährdenden Stoffen im Außenlager2) (Mangel zwischenzeitlich behoben)
  • Befeuchtungsanlage außen und in der Halle nicht vorhanden2) (Mangel zwischenzeitlich behoben)
  • nicht genehmigungskonforme Lagerung in der Halle, Austritt von Flüssigkeiten2) (Mangel zwischenzeitlich behoben)
  • Versickerungsmulde war nicht gemäht1) (Mangel zwischenzeitlich behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben, erneute Überprüfung

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.