Kohli Polymers GmbH
Datum
01.09.2023
Datum der Umweltinspektion
09.05.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von kunststoffhaltigen Abfällen
Standort

Peter-Busch-Straße 31

41363 Jüchen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
19 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Feuerwehr Jüchen
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Brandschutz
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG und § 11 AbfverbrG
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gewerbliche Siedlungsabfälle wurden entgegen des Getrenntsammlungsgebots (§ 3 Abs. 1 GewAbfV) nicht richtig getrennt gesammelt. In den Sammelbehältern wurden zahlreiche Fehlwürfe festgestellt. (Mangel wurde bereits abgestellt)1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.