Kohli-Polymers GmbH
Datum
09.11.2020
zuletzt geändert Datum
06.11.2020
Datum der Umweltinspektion
25.06.2020
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von kunststoffhaltigen Abfällen
Standort

Peter-Busch-Str. 31

41363 Jüchen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
keine IE-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2</p>
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
21 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallrecht 
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV für die Heziölvervraucheranlage Nachtrag: Die Behebung des Mangels wurde am 06.11.2020 mitgeteilt.
  • Ein Sachverständigenprüfbericht gem. § 46 Abs. 2 AwSV aus Dezember 2018 weist einen geringfügigen Mangel aus. Dieser wurde bis zum 25.06.2020 nicht behoben. Nachtrag: Die Behebung des Mangels wurde am 28.10.2020 mitgeteilt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.