Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG
Datum
05.09.2023
Datum der Umweltinspektion
16.05.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Zucker
Standort

Reeser Straße 280-300

47546 Kalkar

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 6.4.b.iii
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 7.24.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
66 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
35 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Luft: Anpassung BVT-Schlussfolgerungen, TA Luft 2021, 13. BImSchV, 44. BImSchV
  • Vorbeugender Gewässerschutz
  • Abwasser, Abwasserbehandlung
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unsachgemäße Lagerung von Ölen1) (Der Mangel wurde am 20.05.2023 behoben.)
  • Chemikalienbehälter ohne Rückhaltevorrichtung in der Abwasserpumpstation1) (Die Beseitigung des Mangels wurde mit Mail vom 07.08.2023 mitgeteilt.)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.