Knipgas GmbH & Co. KG
Datum
01.02.2021
zuletzt geändert Datum
22.03.2021
Datum der Umweltinspektion
01.10.2020
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage mit BHKW
Standort

Knipweg 63

47533 Kleve

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
8.6.3.2, 1.2.2.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
10 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImschG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
Leckerkennungsfolie an den Behältern im einsehbaren Bereich nicht mehr ausreichend befestigt. (Mangel wurde behoben)

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.