Judith Siebers Biogasanlage
Datum
10.08.2022
Datum der Umweltinspektion
23.05.2022
08.06.2022
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Oraniendeich 86

47533 Kleve

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.3.2(V) und 1.2.2.2(V)
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
31 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • allgemeiner Immissionsschutz
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Wassergefährdende Stoffe wurden nicht auf einer AwSV-Auffangwanne gelagert. 1)
  • Mobiles Gaswarnmessgerät war nicht einsatzbereit. 1)
  • Unzureichende Kennzeichnung der Rohrleitung (Gasleitungen). 1)
  • Fahrsiloanlagen werden nicht nach dem Stand der Technik betrieben. 2)
  • Fehlender Kennzeichnung des Trennsystems (Stopfensystem). 1)
  • Fehlender Kennzeichnung der Fahrsiloanlage gemäß DIN 11622-5. 1)
  • Schallpegel-Abnahmemessung wurde nicht durchgeführt. 1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.