Oraniendeich 86
47533 Kleve
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Allgemeiner Immissionsschutz
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- Eine Verschiebung der Beton-Siloelemente ist zu erkennen, Verbindungsfugen der einzelnen Beton-Siloelemente sind gebrochen und entsprechen somit teilweise nicht den Anforderungen der TRwS 792. 2)
- Die Rangier- und Fahrflächen rund um die Fahrsiloanlagen sind nicht besenrein. 1)
- Die Fahrsiloanlage sind nicht gemäß der gemäß DIN 11622-5 gekennzeichnet. Der Mangel besteht seit der letzten Umweltinspektion in 06/2022. 1)
- Es wurde Rinder- und Putenmist über die genehmigte Fläche hinaus gelagert. Zudem stand Jauche oberhalb der Festmistplatte und trat neben der Festmistplatte aus. Auf der unbefestigten Fläche hatten sich infolgedessen bereits Pfützen aus Jauche gebildet. 2)*
- Revisionsschreiben
- Anhörung zur Ordnungsverfügung des Festmistlagers
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.