Judith Siebers Biogasanlage
Datum
22.07.2025
zuletzt geändert Datum
22.01.2026
Datum der Umweltinspektion
04.06.2025
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage und Milchviehbetrieb
Standort

Oraniendeich 86

47533 Kleve

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 0 u. Nr. 0
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.3.2 (V), Nr. 1.2.2.2 (V) u. baurechtl. genehmigte Anlage
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Eine Verschiebung der Beton-Siloelemente ist zu erkennen, Verbindungsfugen der einzelnen Beton-Siloelemente sind gebrochen und entsprechen somit teilweise nicht den Anforderungen der TRwS 792. 2)
  • Die Rangier- und Fahrflächen rund um die Fahrsiloanlagen sind nicht besenrein. 1)
  • Die Fahrsiloanlage sind nicht gemäß der gemäß DIN 11622-5 gekennzeichnet. Der Mangel besteht seit der letzten Umweltinspektion in 06/2022. 1)
  • Es wurde Rinder- und Putenmist über die genehmigte Fläche hinaus gelagert. Zudem stand Jauche oberhalb der Festmistplatte und trat neben der Festmistplatte aus. Auf der unbefestigten Fläche hatten sich infolgedessen bereits Pfützen aus Jauche gebildet. 2)*
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben 
  • Anhörung zur Ordnungsverfügung des Festmistlagers

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.