Rhein-Kreis Neuss
Datum
21.09.2023
Datum der Umweltinspektion
22.05.2023
Anlagenbezeichnung
Kompostierungsanlage
Standort

Am Blauen Stein

41352 Korschenbroich

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.3. b) i)
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.5.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Abfallstromkontrolle 
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Änderungen der neuen technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2021
Grundlage der Umweltinspektion
  • §52 Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
     
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Defektes Hallentor im Annahmebereich für geruchsintensive Bioabfälle.1) (Der Mangel wurde am 23.05.2023 behoben.)
  • Die Schichtdicke des Biofilters entsprach nicht flächendeckend der Anforderung von 1,20 m.1) (Der Mangel wurde am 02.06.2023 behoben.)
     
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.