Geberit Mapress GmbH
Datum
22.03.2016
Datum der Umweltinspektion
26.05.2015
Anlagenbezeichnung
Oberflächenbehandlung von Metallen
Standort

Kronprinzstr. 40

40764 Langenfeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr.
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr.
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
4 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Bezirksregierung - Immissionsschutz Bezirksregierung - Wasserwirtschaft
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Grundsätzliche Umweltrelevanz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasser – Industrielles Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
  • VAwS NRW
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
Dez.53 Immissionsschutz: keine Mängel Dez.54 Wasserwirtschaft: Nichterfüllung von wasserrechtlichen Nebenbestimmungen1) Mit Mail vom 31.07.2015 behoben. Die Erstbefahrung des Kanalnetzes konnte hinsichtlich des Umfangs und der Zustandsklassifizierung nicht nachgewiesen werden2)
  • Es wurde eine Arbeitsanweisung zur Umsetzung der Selbstüberwachung von Abwasseranlagen gemäß SüwVO Abw im Unternehmen eingeführt (23.07.2015).
  • Mit Bericht vom 18.02.2016 wurde dargelegt, dass 100 % des Kanalnetzes (Niederschlagswasser und Schmutzwasser), der seit dem 13.07.2015 beauftragten Kanalnetzüberwachung, befahren wurden.
Schmutzwassersystem:
  • Die Sanierung des Schmutzwassersystems ist abgeschlossen und die Dichtheit nachgewiesen.
Niederschlagswassersystem:
  • Für die Sanierung des Niederschlagssystems wird ein Sanierungskonzept erarbeitet.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.