Kronprinzstr. 40
40764 Langenfeld
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Grundsätzliche Umweltrelevanz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser – Industrielles Abwasser
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- VAwS NRW
Dez.53 Immissionsschutz:
keine Mängel
Dez.54 Wasserwirtschaft:
Nichterfüllung von wasserrechtlichen Nebenbestimmungen1)
Mit Mail vom 31.07.2015 behoben.
Die Erstbefahrung des Kanalnetzes konnte hinsichtlich des Umfangs und der Zustandsklassifizierung nicht nachgewiesen
werden2)
- Es wurde eine Arbeitsanweisung zur Umsetzung der Selbstüberwachung von Abwasseranlagen gemäß SüwVO Abw im Unternehmen eingeführt (23.07.2015).
- Mit Bericht vom 18.02.2016 wurde dargelegt, dass 100 % des Kanalnetzes (Niederschlagswasser und Schmutzwasser), der seit dem 13.07.2015 beauftragten Kanalnetzüberwachung, befahren wurden.
Schmutzwassersystem:
- Die Sanierung des Schmutzwassersystems ist abgeschlossen und die Dichtheit nachgewiesen.
Niederschlagswassersystem:
- Für die Sanierung des Niederschlagssystems wird ein Sanierungskonzept erarbeitet.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.