Henkel AG & Co. KGaA
Datum
24.11.2022
zuletzt geändert Datum
02.02.2023
Datum der Umweltinspektion
02.11.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage 50: Waschmittelherstellung
Standort

Henkelstraße 67

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.K
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.21
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
27 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • Immissionsschutz, 42. BImSchV (Legionellen)
Grundlage der Umweltinspektion
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Nachträgliche Anordnungen nach § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Differenz zwischen der Anzahl der aufgeführten Emissionsquellen in der Genehmigung und der Emissionserklärung 20201)
  • Emissionsmessbericht zur Emissionsquelle Q 5112 konnte nicht fristgerecht vorgelegt werden1) - Mangel in der Zwischenzeit behoben
  • Nicht genehmigungskonforme, erhöhte Volumenströme der Emissionsquellen Q 5123 und Q 53121)
  • Überschreitung des Grenzwertes für CO an der Emissionsquelle Q 51121)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben vom 28.11.2022

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.