Henkel AG & Co. KGaA
Datum
30.08.2017
Datum der Umweltinspektion
12.07.2017
Anlagenbezeichnung
Anlage 71, Klebstoffwerk-Süd
Standort

Henkelstraße 67

40589 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 0
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 10.6
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Überprüfung von immissionsschutzrelevanten Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid Az.: 2211-G 14/2002-Bi vom 19.07.2002
Grundlage der Umweltinspektion

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS NRW)

Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben vom 22.08.2017

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.