Ossenbühl Schrotthandelsgesellschaft mbH
Datum
27.02.2023
Datum der Umweltinspektion
26.10.2022
Anlagenbezeichnung
Schrottplatz und Autoverwertung
Standort

Im Liefeld 44

40227 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.9.2, 8.11.2.4, 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • AwSV
  • Abfalleinstufung gemäß AVV
  • Verbringung von Abfällen gemäß VVA
  • Elektronisches Nachweisverfahren
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerbrG
  • § 100 WHG i.V. m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unzulässige Umlagerung von Abfallen1), Mangel bereits behoben
  • Probenahme zur Abwasseranalyse wird nicht durch Fachkundigen durchgeführt1), Mangel bereits behoben
  • Fehlende Anzeige der Inbetriebnahme der Versickerungsmulde und Sedimentationsanlage - Verstoß gegen die Nebenbestimmung 6.1.2 der Erlaubnis vom 13.01.20221)
  • Ungereinigte Oberfläche der Versickerungsmulde1), Mangel bereits behoben
  • Nicht ordnungsgemäße Errichtung der Sedimentationsanlage und Versickerungsmulde2), Mangel bereits behoben
  • Fehlende Begleitgutachten bei den Baumaßnahmen der Versickerungsmulde - Verstoß gegen die Nebenbestimmung 6.1.2 der Erlaubnis vom 13.01.20222), Mangel bereits behoben
  • Fehlender Prüfbericht zur Instandhaltung der Abwasseranlagen gemäß § 8 SüwVO2), Mangel bereits behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.