Im Liefeld 44
40227 Düsseldorf
Einstufung der Anlage
- Immissionsschutz allgemein
- Abfallstoffstromkontrolle
- Anlagenbegehung
- Überprüfung von Zulassungsbescheiden
- Elektroaltgeräterecycling
- Altautorecycling
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V. m. § 116 LWG
- Das elektronische Register stimmt nicht mit den Daten im behördlichen Abfallüber-wachungssystem überein 1) Der Mangel ist behoben
- Abfallbeförderung ohne die erforderliche Genehmigung 1)
- Begleitschein in der Rolle als Erzeuger für ein anderes Unternehmen signiert 1)
- Lage der Einrichtung zur Demontage von Elektroaltgeräten wurde unzulässig geändert 1)
- Starke Verschmutzungen an den Bodeneinläufen 1) Der Mangel ist behoben
- Nicht ordnungsgemäße Lagerung nicht gefährlicher Abfälle 1)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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