Edmund-Bertrams-Straße
40489 Düsseldorf
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Absperrbauwerk
- Betriebseinrichtungen
- Mess- und Kontrolleinrichtungen
- Betrieb der Stauanlage
- § 93 des Landeswassergesetzes NRW
- Nr. 22.1.67.5 Anhang II der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)
- DIN 19700 – „Stauanlagen“ und Erlass des damaligen MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
- Genehmigungsunterlagen
Die Anlage ist gemäß den Vorgaben der DIN 19700 zu ertüchtigen. Das HRB ist zu erweitern und zu sanieren um es den a.a.R.d.T. anzupassen. Der Damm ist auf das erforderliche Maß zu erhöhen. Die Stahlbetonbauwerke (Einlauf, Auslauf, Drossel) sind neu zu erstellen.
Der Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung und zum Ausbau der Anlage ist erteilt. Derzeit wird die Ausführungsplanung für die Erweiterung und Sanierung des HRB erstellt. Im Zulauf sind die Bauarbeiten zur Erstellung des Spaltbauwerkes weitestgehend abgeschlossen.
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.