AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH
Datum
19.12.2023
Datum der Umweltinspektion
13.11.2023
Anlagenbezeichnung
Zentraldeponie Hubbelrath
Standort

Erkrather Landstraße 81

40629 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
37 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Wasserwirtschaft-
    abwassertechnischer Teil
  • Abfallstromkontrolle
  • Deponiebetrieb
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47   KrWG
  • § 22a DepV
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

•    Unvollständiges Betriebstagebuch hinsichtlich Wartung und
Kontrolle des Abscheiders
•    Unvollständige Betriebsanweisung für die
Oberflächenentwässerung (behoben durch die Vorlage eines
Entwurfs der Betriebsanweisung)
 

Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.