Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Datum
25.04.2024
zuletzt geändert Datum
26.04.2024
Datum der Umweltinspektion
15.12.2023
Anlagenbezeichnung
Speiserestaufbereitungsanlage
Standort

Oerschbachstr. 10

40599 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.2, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
28 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Überprüfung der Einhaltung von immissionsschutz- und abfallrechtlichen Belangen auf Grundlage immissionsschutzrechlicher Bescheide und Anzeigen
  • Überprüfung der Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Register- und Nachweisprüfungen
  • Abwasserwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz, § 93 Landeswassergesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Falsche Lagerung von wassergefährdenden Stoffen1) (Der Mangel wurde am 18.12.2024 behoben)
  • Nicht voll funktionsfähige Beregnungsanlage zur Staub- und Geruchsminderung1) (Der Mangel wurde am 05.01.2024 behoben)
  • Die Abfalleinstufung entspricht nicht den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung1) (Der Mangel wurde am 02.04.2024 behoben)
  • Die Mängel der Abwasserwirtschaft werden ggf. zu einen späteren Zeitpunkt noch nachgetragen
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.