Karl-Hohmann-Str. 15-17
40599 Düsseldorf
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen
- AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte)
- Immissionsschutz – Altanlagensanierung nach TA Luft 21 und ABA-VwV
- Immissionsschutz allgemein
- Registerprüfung für nicht nachweispflichtige Abfälle
- Nachweispflichten gemäß NachwV
- Elektronische Registeranforderung
- Abfalleinstufung gemäß AVV allgemeine Entwässerungssituation
- Indirekteinleitergenehmigung / Selbstüberwachung
- Abwasserbehandlungsanlagen
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i. V. m. § 116 LWG
- Die Hallentore der Sortier- und Lagerhalle waren während der Revision geöffnet. Sie wurden nach Ein- und Ausfahrten nicht geschlossen1)
- Nichteinhaltung von Nebenbestimmung der Indirekteinleitergenehmigung vom 22.09.2015 (Selbstüberwachung (Abwasseranalysen) nicht im halbjährlichen Turnus durchgeführt)1)
- Abscheideranlage „Tankfläche“ – Dichtheitsnachweis des Einlaufbauwerkes (Rinne) nach Sanierung nicht vorgelegt1)
- Abscheideranlage „Tankfläche“ – Dichtheitsnachweis der Abscheideranlage nach Sanierung nicht plausibel1)
- Abscheideranlage „Tankfläche“ – Probenahmeschacht nicht vorhanden1)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.