REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co. KG
Datum
13.03.2023
zuletzt geändert Datum
08.03.2023
Datum der Umweltinspektion
10.11.2022
Anlagenbezeichnung
Umschlag, Lagerung und Behandlung von Gewerbeabfällen, Altholzschredder
Standort

Karl-Hohmann-Str. 15-17

40599 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.3 a.iii
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
43 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen
  • AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte)
  • Immissionsschutz – Altanlagensanierung nach TA Luft 21 und ABA-VwV
  • Immissionsschutz allgemein
  • Registerprüfung für nicht nachweispflichtige Abfälle
  • Nachweispflichten gemäß NachwV
  • Elektronische Registeranforderung
  • Abfalleinstufung gemäß AVV  allgemeine Entwässerungssituation
  • Indirekteinleitergenehmigung / Selbstüberwachung
  • Abwasserbehandlungsanlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i. V. m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Hallentore der Sortier- und Lagerhalle waren während der Revision geöffnet. Sie wurden nach Ein- und Ausfahrten nicht geschlossen1)
  • Nichteinhaltung von Nebenbestimmung der Indirekteinleitergenehmigung vom 22.09.2015 (Selbstüberwachung (Abwasseranalysen) nicht im halbjährlichen Turnus durchgeführt)1)
  • Abscheideranlage „Tankfläche“ – Dichtheitsnachweis des Einlaufbauwerkes (Rinne) nach Sanierung nicht vorgelegt1)
  • Abscheideranlage „Tankfläche“ – Dichtheitsnachweis der Abscheideranlage nach Sanierung nicht plausibel1)
  • Abscheideranlage „Tankfläche“ – Probenahmeschacht nicht vorhanden1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.