TSR Recycling GmbH & Co. KG
Datum
20.07.2023
zuletzt geändert Datum
22.12.2023
Datum der Umweltinspektion
15.06.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von Metallen und metallhaltigen Abfällen
Standort

Auf der Lausward 44

40221 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.2, 8.12.1.1 und 8.12.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
33 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
8 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Dezernate 52.02 und 54.03 der Bezirksregierung Düsseldorf
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  •  Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen 
  • Management und Betriebsorganisation ( Wartungs- und Instandhaltungsregelungen, Betriebsanweisungen)
  • AwSV (Zustandsbesichtigung, Wiederkehrende Prüfung, Prüfberichte)
  • Altanlagensanierung gem. TA Luft / ABA VwV
  • Abscheideranlagen
  • Anforderungen nach DIN 1999-100 (z.B. monatliche Kontrolle, halbjährliche Wartung, Entleerungsnachweis)
  • Nebenbestimmungen der Indirekteinleitergenehmigung vom 26.02.2021
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  •  Die monatlichen Kontrollen gemäß DIN 1999-100 wurden in den Jahren 2021 und 2022 nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt. 1)
    Der Mangel wurde behoben
  • Lager- und Verkehrsflächen in den Lagerbereichen III und IV warenerheblich verschmutzt. Deutliche Staubaufwirbelungen waren sichtbar.1)
    Der Mangel wurde behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.