Wiesenstr. 78
40549 Düsseldorf
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abwasserwirtschaft
- AwSV
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- Bescheide und Anzeigen nach dem BImSchG
Mängel Immissionsschutz:
- Langfristige Überschreitung der zulässigen Lagerhöhe2,4) (Der Mangel wurde am 27.06.2022 behoben.)
- Lagerung von brennbaren Abfällen bei einer zu hohen Lagerhöhe in Halle 2 und ohne eine Brandmeldeanlage 2) (Der Mangel wurde am 23.05.2022 behoben.)
- Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen1) (Der Mangel wurde am 28.04.2022 behoben.)
- Die Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe war nicht restentleert.1) (Die Beseitigung des Mangels wurde am 23.05.2022 dokumentiert.)
- Das Sichtglas der Leckageüberwachung der Eigenbedarfstankstelle war stark verschmutzt. 1) (Der Mangel wurde am 23.05.2022 behoben.)
- Deutliche Überschreitung der Lagermenge für Abfälle mit negativen Marktwert. 2) (Die Beseitigung des Mangels wurde am 15.08.2022 dokumentiert)
- Überschreitung der genehmigten Jahresdurchsatzkapazität (< 5%) für das Kalenderjahr 20211)
Mängel Abwasserwirtschaft:
- Selbstüberwachung nicht durchgeführt (Indirekteinleitung Abfallbehandlung) 2)
- Fehlender Nachweis der biologischen Abbaubarkeit gemäß Nebenbestimmung 6.3 (Indirekteinleitung Abfallbehandlung) 2)
- fehlende Betriebsanweisung (Indirekteinleitung Abfallbehandlung) 1) ) (Der Mangel wurde am 27.06.2022 behoben.)
- Nicht angezeigter Anschluss an die Kanalisation und Betrieb einer Reifenwaschanlage unter Umgehung einer amtlichen Probenahmestelle2) (Der Mangel wurde am 27.06.2022 behoben.)
- fehlende Unterlagen und Eintragungen im Betriebstagebuch des Waschplatzes1)
- fehlende Betriebsanweisung und fehlendes Hinweisschild1) (Der Mangel wurde bis zum 13.05.2022 behoben.)
- stark verschmutzter Probenahmeschacht1) (Der Mangel wurde bis zum 13.05.2022 behoben.)
- Kanaluntersuchungen gemäß SüwVO Abw wurden nicht durchgeführt.2)
Revisionsschreiben, E-Mail Korrespondenz
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.