Hans Dömkes GmbH
Datum
15.04.2016
Datum der Umweltinspektion
15.12.2015
Anlagenbezeichnung
Zeitweilige Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Wörthstr. 175

47053 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 8.11.2.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
28 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Verschiedene Fachdezernate der BR Düsseldorf
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz allgemein
  • Abfallstromkontrolle
  • Anlagenbegehung
  • Überprüfung von Genehmigungsbescheiden
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Zuordnung ASN für behandelten Abfall (Mangel am 14.04.16 beseitigt) (formell)
  • Fehlende Zuordnung ASN für RCL-Material (Mangel am 14.04.16 beseitigt) (formell)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.