Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Schwelgern)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, Emissionen
- AwSV
- Abwasser, allgemein
- Abwasser, Abwasserindirekteinleitung
- Abwasser, Kanalnetz:
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 8 Industriekläranlage-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
- Gefährdungsstufe an einer Lageranlage für wassergefährdende Stoffe fehlerhaft angegeben.1) (Mangel wurde behoben)
- Altöllagerbehälter: Zulassung des Behälters abgelaufen.1) (Mangel wurde behoben)
- An einer Lageranlage für wassergefährdende Stoffe waren die Fässer nicht richtig auf die Auffangwanne aufgestellt.1) (Mangel wurde behoben)
- An einer Lageranlage für wassergefährdende Stoffe befand sich wassergefährdende Flüssigkeit außerhalb des Auffangraumes.1) (Mangel wurde behoben)
- An einer Lageranlage für wassergefährdende Stoffe war die Auffangwanne beschädigt.1) (Mangel wurde behoben)
- An einer Lageranlage für wassergefährdende Stoffe war die Auffangwanne verschmutzt.1) (Mangel wurde behoben)
- Eine Lageranlage für wassergefährdende Flüssigkeiten wurde nicht angezeigt.
- Fehlende Schallisolierung an einer Abblaseklappe führte zur Emission eines tonalen Geräusches.2) (Mangel wurde behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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