Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Schwelgern)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallstromkontrolle
- Immissionsschutz, Emissionen
- Immissionsschutz, 42. BImSchV (Legionellen)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Drei Bandübergabestellen der Feinguttransportbänder werden entgegen einer Forderung im Genehmigungsbescheid nicht abgesaugt.2)
- Möllerung, Erdgeschoss: Revisionsklappe war an einer Bandübergabestelle geöffnet. Somit war die Kapselung unwirksam.1) (Mangel wurde behoben)
- Verdunstungskühlanlage Schlackengranulation: An dem Gebäude zu den Kühlern fehlte die Tür.2) (Mangel wurde behoben)
- Verdunstungskühlanlage Schlackengranulation: An beiden Gebäuden waren die Kulissenschalldämpfer stark verschmutzt.1) (Mangel wurde teilweise behoben)
- Verdunstungskühlanlage Schlackengranulation: Es konnten Verschmutzungen an den Einbauten festgestellt werden1) (Mangel wurde behoben)
- Pumpenkeller Verdunstungskühlanlage Schlackengranulation: An einer Druckpumpe war Öl ausgetreten.1) (Mangel wurde behoben)
- Ordnungsverfügung in einem Punkt nicht erfüllt: Zulässige Gesamtstaubkonzentration an der Kohleinblasanlage (Siloaufsatzfilter) nicht nachweislich eingehalten2)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.