thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
07.09.2022
zuletzt geändert Datum
11.01.2024
Datum der Umweltinspektion
07.09.2022
Anlagenbezeichnung
Feuerbeschichtungsanlage 4 - Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit mehr als 2 t/h Rohgut (Sendzimir-Verfahren)
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.3.c
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.9.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
34 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein 
  • AwSV
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Auffangraum einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten wies Beschädigungen auf1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.