Kaiser-Wilhelm-Straße 100
(Werk Beeckerwerth)
47166 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein
- AwSV
- Luftreinhaltung
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
- (LWG)
- § 52b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- AwSV-Anlage wird durch fehlende Komponente zeitweilig nicht wie
- angezeigt, betrieben.1) (Mangel behoben)
- Verschmutzter Bereich im Keller unter der Anlage, welcher durch undichte AwSV-Anlagen verursacht wird¹) (Mangelbehebung durch Betreiber in Bearbeitung, Sanierungskonzept in Planung)
- Ansammlungen eines festen wassergefährdenden Stoffes im Bereich des Pumpensumpfes unter einer AwSV-Anlage¹) (Mangel behoben)
- Diverse Verschmutzungen auf den Böden und den Kanälen mehrerer AwSV-Anlagen¹) (Mangel behoben)
- Entgegen der Angabe in den Antragsunterlagen und dem Genehmigungsbescheid ist die Tandemstraße nicht vollständig gekapselt.1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.