Westlake Epoxy GmbH
Datum
02.11.2022
Datum der Umweltinspektion
16.08.2022
17.08.2022
Anlagenbezeichnung
Formalin-Anlage
Standort

Varziner Str. 49

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien - OGC-VwV
  • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2021 (TA Luft 2021)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.