Vulkanstraße 54
47053 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
- Allgemeiner Immissionsschutz
- Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Abfallstromkontrolle
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
- Bescheide und Anzeigen gemäß BImSchG
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- § 11 Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG
- Fehlende Beschriftung der Lagerbereiche für Produkte und Abfälle in Halle 1a.1) (Der Mangel wurde am 10.01.2024 behoben)
- Aufgrund eines kleineren Dachschadens regnete es in die Halle 3.1) (Der Mangel wurde am 10.01.2024 behoben)
- Fehlerhafter Abfalljahresbericht1) (Der Mangel wurde am 30.10.2023 behoben)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.