Ferro Duo GmbH
Datum
26.02.2024
Datum der Umweltinspektion
20.10.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Mahlen, zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Vulkanstraße 54

47053 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5, 5.1b, 5.3.a.ii und 5.3.a.iii
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 2.2, 8.10.1.1, 8.10.2.1, 8.11.1.1;8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 4.1.21 und 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  (AwSV)
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
  • Bescheide und Anzeigen gemäß BImSchG
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Beschriftung der Lagerbereiche für Produkte und Abfälle in Halle 1a.1) (Der Mangel wurde am 10.01.2024 behoben)
  • Aufgrund eines kleineren Dachschadens regnete es in die Halle 3.1) (Der Mangel wurde am 10.01.2024 behoben)
  • Fehlerhafter Abfalljahresbericht1) (Der Mangel wurde am 30.10.2023 behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.