ArcelorMittal Ruhrort GmbH
Datum
23.02.2015
Datum der Umweltinspektion
28.05.2021
Anlagenbezeichnung
Stahlwerk
Standort

Vohwinkelstr. 107

47137 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallrechtliche Belange
  • Immissionsschutzrechtliche Belange
  • Wasserrechtliche Belange
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG in Verbindung mit Art. 23 der IEDRichtlinie
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel

Geringfügige Mängel1):

  • Der Hofplatz vor der Konverterhalle war auffällig verschmutzt. Ein Reinigungsplan lag nicht vor - Mangel wurde inzwischen behoben
  • Die Registerführung für nachweispflichtige Abfälle wies formelle Fehler auf - Mangel wurde inzwischen behoben

Erhebliche Mängel2):

  • Die Ersterfassung der Kanäle bzgl. SüwVO Abwasser wurde nicht abgeschlossen
  • Die Sanierung von Schäden wurde nicht abgeschlossen
  • Es wurde unzureichendes Untersuchungs- und Sanierungskonzept vorgelegt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

  • Es wurde inzwischen ein verbessertes Untersuchungs- und Sanierungskonzept der Kanäle vorgelegt.
  • Der Beginn von Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung der Kanäle wurde durch den Einleiter veranlasst. 

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.