Wirtschaftsbetriebe Duisburg A.ö.R.
Datum
27.06.2022
zuletzt geändert Datum
27.06.2022
Datum der Umweltinspektion
18.05.2022
Anlagenbezeichnung
Recyclinghof Mitte
Standort

Zur Kupferhütte 10

47053 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide 
  • Immissionsschutz allgemein
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 47 KrWG 
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Reinigungszustand der Auffangwannen des Altölsammelbehälters war unzureichend)1 - Mangel ist inzwischen behoben

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.