Wilhelm-Beckmann-Straße 14
45307 Essen
Einstufung der Anlage
- Abfallstromkontrolle
- Abwasser, Abwasserindirekteinleitung
- AwSV
- Immissionsschutz, allgemein
- Immissionsschutz, Luft
- § 52 BImSchG, § 47 KrWG und § 100 WHG i. V. mit § 93 LWG
- erhebliche Schäden der Fahrbahndecke2)
- aufgenommene Stäube werden nicht genehmigungskonform gelagert2) (Mangel wurde zwischenzeitlich erledigt)
- Bewässerungskonzept zur Staubminimierung war nicht umgesetzt2)
- Lagerung von Abfällen in Containern, die auf einem Grünstreifen abgestellt waren2) (Mangel wurde zwischenzeitlich erledigt)
- Mangelnde Wartung des Dieseltanks1) (Mangel wurde zwischenzeitlich erledigt)
- Fehlender Auffangraum der Dieseltankstelle2)
- fehlende Genehmigung zur Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG (Anhang 27 der AbwV)1)
- unzureichende Prüfung des Entwässerungssystems (Entwässerungsverlauf teilweise unbekannt) gemäß SüwVO Abw1)
- Revisionsschreiben
- Anhörung
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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