Nexans Industrial Solutions GmbH
Datum
07.06.2018
zuletzt geändert Datum
25.04.2018
Datum der Umweltinspektion
06.04.2018
Anlagenbezeichnung
Kabelherstellung
Standort

Bonnenbroicher Straße 2-14

41238 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.4.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
48 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle
  • Immissionsschutz / AwSV
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m.
  • § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abfallwirtschaft - Erheblicher Mangel Grenzüberschreitende Abfallverbringung ohne behördliche Vorabkontrolle (Mangel wurde bereits behoben)
  • Immissionsschutz - Keine Mängel
  • Wasserwirtschaft - Keine Mängel
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.