Wiehagen 12-14
45472 Mülheim an der Ruhr
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- 42. BImSchV
- § 52a BImSchG
- § 47 KrWG
- Das Betriebstagebuch für die Verdunstungskühlanlage wurde nicht ordnungsgemäß geführt.1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Es wurden keine Maßnahmen im Betriebstagebuch dokumentiert, als eine Überschreitung des Referenswerts der allg. Koloniezahl der Verdunstungskühlanlage durch die Fremdüberwachung am 01.03.2023 festgestellt wurde.1)
- Die Mitteilung zur Betriebsorganisation nach § 52b BImSchG wurde nicht aktualisiert.1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Behandlung von elektrischen Zahnbürsten (Prallmühle) ohne die genehmigte Abfallschlüsselnummer oder Zulassung als Erstbehandlungsanlage nach dem ElektroG.2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Outputmaterial (Fässer mit Cadmiumblöcken und Lithiumbatterien) im Inputlager.1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Cadmium in Fässern in der Halle ohne die erforderliche Kennzeichnung nach Störfall-/Gefahrstoffrecht.1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Spannungsentladung von Batterien und deren Dokumentation erfolgt nicht gemäß den Vorgaben der Genehmigung vom 22.12.2010.1)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.