Pilgerstr. 25
45473 Mülheim an der Ruhr
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Genehmigungskonformität
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abfallbewirtschaftung / Abfallstromkontrolle
- Abwasserbehandlung
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
- § 47 KrWG
- Die Betriebsanweisung für die Abwasseranlagen ist unvollständig¹)
Der Mangel wurde abgestellt. - Teile der Abwasseranlage werden nicht ordnungsgemäß betrieben (gereinigt) ²)
Der Mangel wurde abgestellt. - Lagerung von Asbestabfällen/KMF in nicht abgeplanten Containern.2)
Der Mangel wurde abgestellt. - Lagerung von A IV-Holz an nicht zugelassenen Stellen. 2)
Der Mangel wurde abgestellt. - Lagerung von Elektroaltgeräten in einem kl. Container ohne Witterungsschutz.2)
Der Mangel wurde abgestellt. - Ablösung der Dichtung an einem Randstein der DK-Abfüllfläche 1)
Der Mangel wurde abgestellt. - Mängel beim Betrieb und der Kontrolle des Biofilters. 1)
Der Mangel wurde abgestellt. - Die Befeuchtungsanlage im hinteren Teil der Halle 5 ist defekt. 2)
Der Mangel wurde abgestellt.
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.