MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Datum
16.11.2023
zuletzt geändert Datum
19.02.2024
Datum der Umweltinspektion
15.08.2023
Anlagenbezeichnung
Sortier- und Umschlagsanlage - Recyclinghof - Behandlungsanlage für Straßenkehrricht
Standort

Pilgerstr. 25

45473 Mülheim an der Ruhr

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
38 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 15 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallbewirtschaftung / Abfallstromkontrolle
  • Abwasserbehandlung 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG 
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Betriebsanweisung für die Abwasseranlagen ist unvollständig¹)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Teile der Abwasseranlage werden nicht ordnungsgemäß betrieben (gereinigt) ²) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Asbestabfällen/KMF in nicht abgeplanten Containern.2)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von A IV-Holz an nicht zugelassenen Stellen. 2)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Elektroaltgeräten in einem kl. Container ohne Witterungsschutz.2)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Ablösung der Dichtung an einem Randstein der DK-Abfüllfläche 1)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Mängel beim Betrieb und der Kontrolle des Biofilters. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Befeuchtungsanlage im hinteren Teil der Halle 5 ist defekt. 2)Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.