Repasack GmbH
Datum
29.03.2022
Datum der Umweltinspektion
01.02.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Verwertung gebrauchter Papiersäcke
Standort

Weißensteinstr. 200

46147 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Staubimmissionen beim Umfüllen der Big Bags mit Reststoffen2) (Mangel wurde behoben)
  • Überschreitung der genehmigten Lagermenge an Big Bags mit Chemie und Baustoffen1)(Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Brandabschnitte wurden nicht eingehalten1)(Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Ungenehmigte Behandlung und Lagerung von Abfall mit dem ASN 19 12 031)(Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Lagerung von Abfällen aus Straßenbaumaßnahmen auf der Außenfläche1)(Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.