Interzero Repasack GmbH
Datum
26.02.2024
zuletzt geändert Datum
11.04.2024
Datum der Umweltinspektion
30.01.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Verwertung gebrauchter Papiersäcke
Standort

Weißensteinstraße 200

46147 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 100 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts i. V. m. § 93 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • verunreinigtes Anlagengelände1) (Mangel behoben)
  • Staubablagerungen innerhalb und außerhalb der Halle2) (Mangel behoben)
  • verspätete Vorlage des Emissionsmessberichtes1)
  • fehlende Markierungen für Brandabschnitte1) 
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.