Celanese Production Germany GmbH & Co. KG
Datum
15.01.2024
Datum der Umweltinspektion
18.10.2023
Anlagenbezeichnung
HDPE-Anlage (GUR-Straße)
Standort

Otto-Roelen-Straße 3

46147 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.h
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.8
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
35 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
17 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sanierung, Prüfberichte
  • Immissionsschutz, allgemein: Genehmigungskonformität in Bezug auf die Menge an Gefahrstoffen 
  • Immissionsschutz, Luft: Anpassungsbedarf TA Luft 2021, gefasste Emissionsquellen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Prüfung durch externen Sachverständigen wurde an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht durchgeführt2) 
  • erhebliche und geringfügige Mängel an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen1)2
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.