Solinger Str. 14c
42857 Remscheid
Einstufung der Anlage
- Abfallwirtschaft
- Wasserwirtschaft
- § 22a DepV
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Deponie
- Es wurden nicht alle erforderlichen Setzungsmessstellen in den fertiggestellten Bereichen errichtet und gemessen 2)
- Die Nachweise, dass die eingesetzten Ersatzbaustoffe den Anforderungen des Anhang 3 DepV entsprechen, wurden nicht. zur Zustimmung vorzulegen. 1)
- Die Anlieferungs- und Einbaumengen wurden nicht monatlich dokumentiert. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Änderung der Entwässerung der Vorschüttung ohne die erforderliche Anzeigebestätigung. 1) Die Anzeige wird zurzeit erstellt.
- Die Sickerwasserleitung des DK-I-Bereiches auf Höhe der Berme 4 wurde bisher nicht regelmäßig gemäß DepV mittels Kamera kontrolliert. 2)
- Die Mängelbeseitigung bei den Deponiejahresberichten 2021 ist noch nicht erfolgt. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
Zwischenlager für Böden und Ersatzbaustoffe
- Die Ausführungsplanung für das Bodenlager wurde nicht zur Zustimmung vorgelegt. 1)
- Lagerung von Böden in nicht vorher eingerichteten bzw. genehmigten Lagerbereichen. 2)
Wertstoffhof
- Die Abfallbilanzen 2021 +2022 für den Wertstoffhof wurde nicht fristgerecht vorgelegt. 1,4) Der Mangel wurde abgestellt.
- Änderung des Wertstoffhofs (Containeraufstellung) ohne die erforderliche Anzeige. 1) Die Anzeige wurde eingereicht.
- Verunreinigung der Böschung hinter dem Wertstoffhof mit Holzhackschnitzel. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Aufstellung einzelner Leercontainer im Lagerbereich 15 erfolgte nicht ordnungsgemäß. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Dokumentation der Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 der Sickerwasserleitungen außerhalb des Deponiekörpers wurde nicht vorgelegt. 2) Die Dichtheitsprüfung wurde beauftragt.
- Revisionsschreiben
- Übersagung der Annahme und Zwischenlagerung von Böden auf nicht genehmigten Lagerflächen
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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