Solinger Str. 14c
42857 Remscheid
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfall- und Wasserwirtschaft
- § 22a DepV
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
-
Geringfügiger Mangel:
- Es ist kein ausreichendes Personal vorhanden, um alle notwendigen Aufgaben wahrzunehmen.
- Das Leitungspersonal hat nicht alle 2a an den notwendigen Fortbildungen nach § 4 DepV teilgenommen.
- Nicht ordnungsgemäße Betrieb der Abwasseranlagen der Direkteinleitung. Der Mangel wurde beseitigt.
- Der Deponiejahresbericht 2019 wurde nicht fristgerecht vorgelegt und enthält diverse Fehler.
- Die Deponieeinzäunung fehlt an der nordöstlichen Seite der Deponie. Der Mangel wurde beseitigt.
-
Erheblicher Mangel:
- Betrieb von Abfalllagern auf der Deponie ohne die erforderliche Genehmigung.
- Nicht ordnungsgemäße Betrieb der Abwasseranlagen zur Ableitung in den öffentlichen Kanal.
Der Mangel wurde behoben. - Errichtung von mehreren Gasbrunnen ohne die erforderliche Genehmigung und Zustimmung zur Ausführungsplanung. Die Genehmigung wurde zwischenzeitlich erteilt.
- Errichtung eines Containerlagerplatzes auf den DKI-Teil der Deponie ohne die erforderliche Anzeige.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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