Willy Remscheid Galvanische Anstalt GmbH
Datum
30.01.2024
zuletzt geändert Datum
22.03.2024
Datum der Umweltinspektion
30.11.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Oberflächenbehandlung (galvanisches Beschichten von Metallteilen)
Standort

Lüneschloßstr. 73

42657 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
7 Stunden
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, Weiteres: Umweltmanagement und Betriebsorganisation 
  • Abfallstromkontrolle 
  • Abwasser, Abwasserbehandlung 
  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung 
  • Abwasser, Kanalnetz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen das Vermischungsverbot von Abfällen durch Entsorgung von Polierstäuben zusammen mit den Schlämmen aus der Abwasserbehandlung. (Mangel behoben durch Änderung der betrieblichen Handlungsweise) 
  • Mangel in der Organisation der Betreiberpflichten der verspätete bzw. versäumte Übersendungen von Emissionsmessberichten bewirkte. (Mangel am 07.12.2023 behoben durch Anpassung der betrieblichen Organisation)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.