Willy Remscheid Galvanische Anstalt GmbH
Datum
01.03.2022
zuletzt geändert Datum
16.05.2022
Datum der Umweltinspektion
02.12.2021
11.02.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Oberflächenbehandlung (galvanisches Beschichten von Metallteilen)
Standort

Lüneschloßstr. 73

42657 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
53 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
    stoffen)
  • Abfallstromkontrolle
  • Abwasser, allgemein: Industrielles Abwasser
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz))
  • § 100 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) i.V.m. § 93 LWG (Landeswassergesetz)
  • § 47 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und schwerwiegende Mängel¹⁾³⁾
Beschreibung der Mängel
  • Industrielles Abwasser: Mängel bei der Eigenüberwachung der
    Abwasserparameter 1)
    Mangel inzwischen behoben
  • Verstoß gegen die Genehmigungspflicht durch unerlaubten Baubeginn
    einer genehmigungsbedürftigen Anlage 3)
    Mangel durch Zulassungsbescheid am 30.03.2022 behoben
  • Verstoß gegen die Genehmigungspflicht durch unerlaubte Errichtung
    einer genehmigungsbedürftigen Anlage 3)
    (Feststellung am 11.02.2022)
    Mangel durch Zulassungsbescheid am 30.03.2022 behoben.
Veranlasste Maßnahmen
  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungsverfügung

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.