Schwelmer Straße 183
42389 Wuppertal
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, Luft: Emissionsmessungen
- Immissionsschutz: Management und Betriebsorganisation
- Abwasser allgemein, Abwasserbehandlung
- Abfallstromkontrolle
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallstromkontrolle: unzureichendes Erzeugerregister der Übernahmescheine1) → Mangel behoben am 29.09.2022
- Immissionsschutz: Verstoß gegen Anzeigepflichten gemäß § 15 Abs.1 BImSchG durch Abbau von 2 Druckgussmaschinen ohne vorherige Anzeige1) → Mangel behoben am 16.01.2023
- Abwasserbehandlung: der Ölabscheider am Waschplatz war nicht funktionstüchtig2) → Mangel behoben am 15.09.2022
- Abwasserbehandlung: fehlende Berichte der Generalinspektion der 3 Ölabscheider2) → Mangel behoben am 16.12.2022
- Abwasserbehandlung: durch Inspektion festgestellte Mängel an 2 Ölabscheidern2)
Bußgeldverfahren (Bereiche Immissionsschutz sowie Abwasserbehandlung)
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.