KSM Castings Group GmbH Werk Wuppertal
Datum
11.11.2022
zuletzt geändert Datum
08.02.2023
Datum der Umweltinspektion
15.09.2022
21.09.2022
Anlagenbezeichnung
Aluminium-Druckgießerei und zugehörige Schmelzanlagen
Standort

Schwelmer Straße 183

42389 Wuppertal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.5.b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.8.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
65 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, Luft: Emissionsmessungen
  • Immissionsschutz: Management und Betriebsorganisation
  • Abwasser allgemein, Abwasserbehandlung
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abfallstromkontrolle: unzureichendes Erzeugerregister der Übernahmescheine1) → Mangel behoben am 29.09.2022
  • Immissionsschutz: Verstoß gegen Anzeigepflichten gemäß § 15 Abs.1 BImSchG durch Abbau von 2 Druckgussmaschinen ohne vorherige Anzeige1) → Mangel behoben am 16.01.2023
  • Abwasserbehandlung: der Ölabscheider am Waschplatz war nicht funktionstüchtig2) → Mangel behoben am 15.09.2022
  • Abwasserbehandlung: fehlende Berichte der Generalinspektion der 3 Ölabscheider2) → Mangel behoben am 16.12.2022
  • Abwasserbehandlung: durch Inspektion festgestellte Mängel an 2 Ölabscheidern2)
Veranlasste Maßnahmen

Bußgeldverfahren (Bereiche Immissionsschutz sowie Abwasserbehandlung)

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.