Lücker Baustellenentsorgung GmbH
Datum
24.08.2023
Datum der Umweltinspektion
29.03.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen
Standort

Elkanweg 4 - 8

41748 Viersen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
10 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle
  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Geringfügige Mängel zu Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen1)
    (Die Mängel wurden behoben)
  • unvollständige Dokumentation zu den Abscheideranlagen und zu dem Regenrückhaltebecken 1)
  • Funktion, Betrieb und Wartung der Abwasserbehandlungsanlage
  • nicht ordnungsgemäß 1)2)
  • fehlende Generalinspektion / Dichtheitsprüfung der Abscheideranlagen 2)
  • geringfügiger Mangel an der Grundwasserentnahmestelle 1)
    (Der Mangel wurde behoben)
  • unzureichende Wartungsarbeiten am Regenrückhalte- / Absetzbecken 1)
    (Die Mängel wurden behoben)
  • anzupassende Indirekteinleitergenehmigung gem. § 58 WHG für Abwässer, die unter die Anhänge 27 und 49 der AbwV fallen 1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.