
Amprion beantragt den Neubau einer Höchstspannungsleitung zwischen Walsum und Beeck
Planfeststellungsverfahren: Die Antragsunterlagen werden ab 16. Januar bis einschließlich 17. Februar 2025 offengelegt.
Das Unternehmen Amprion hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Höchstspannungsleitung Walsum – Beeck nach § 43 EnWG beantragt. Die Antragsunterlagen werden vom 16. Januar bis einschließlich 17. Februar 2025 über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglich gemacht. Das geplante Vorhaben ist als „Höchstspannungsleitung Walsum – Beeck; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden.
Bei der geplanten Höchstspannungsleitung Walsum – Beeck handelt es sich um einen etwa neun Kilometer langen Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Die Verbindung wird überwiegend als Ersatzneubau in der bestehenden Trasse einer vorhandenen 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung auf dem rechtsrheinischen Gebiet der Stadt Duisburg zwischen der geplanten Umspannanlage (UA) Driesenbusch und der bestehenden UA Beeck geplant.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG ausschließlich in elektronischer Form durch Veröffentlichung im Internet. Im Zeitraum der Offenlage sind die Antragsunterlagen unter folgendem Link abrufbar: https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen
Ein Verweis auf die Antragsunterlagen findet sich ebenfalls auf der Homepage der Stadt Duisburg: https://www.duisburg.de/microsites/pbv/index.php
Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum über die von Amprion vorgelegte Planung des Vorhabens informieren. Einwendungen und Anregungen werden bis zum 3. März 2025 von der Stadt Duisburg sowie der Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde entgegengenommen.
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