Haushalt (Symbolbild)
10.01.2024

Duisburg überwindet bilanzielle Überschuldung

Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Verfügung für den Haushalt 2024 der Stadt Duisburg unterzeichnet.

Die gute Nachricht: Für Duisburgs Haushalt 2024 ist kein Haushaltssicherungskonzept mehr erforderlich. Dies konnte erreicht werden, indem die Stadt Duisburg mit dem Jahresüberschuss 2022 eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende allgemeine Rücklage (3% der Bilanzsumme, rund 151 Mio. Euro) und zusätzlich eine Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 28 Mio. Euro aufgebaut hat. „Ich gratuliere der Stadt Duisburg, dass sie zum ersten Mal seit 2010 die bilanzielle Überschuldung überwunden hat“, sagt Thomas Schürmann. „Die Konsolidierungsbemühungen waren erfolgreich. Damit hat die Stadt Duisburg gute Voraussetzungen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern und ihr Profil als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“

Die Stadt Duisburg plant für das Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,25 Mio. Euro. Diesen erreicht sie unter Anwendung eines globalen Minderaufwands. Mit diesem Finanzinstrument kann im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung der Aufwendungen bis zu einem Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen erfolgen. Hierdurch plant die Stadt Duisburg über alle Geschäftsbereiche hinweg mit Einsparungen in Höhe von rund 14,1 Mio. Euro. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Stadt, Ergebnisüberschüsse zu erreichen.

Wie sind die Perspektiven? Angesichts von Inflation, gestiegenen Zinsen, gedämpftem Wirtschaftswachstum und den Auswirkungen geopolitischer Krisen bleibt das finanzpolitische Umfeld für Kommunen auch in Zukunft weiter angespannt. Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die seit dem Jahr 2020 aufgelaufenen Isolierungsbeträge der pandemie- und kriegsbedingten Belastungen abzuschreiben. So regelt es die vom Landesgesetzgeber eingeführte Bilanzierungshilfe. Der Regierungspräsident appelliert daher: „Duisburg hat durch gutes Management mit dem Haushalt 2024 ein gutes Steuerungsinstrument in der Hand, aber eine umsichtige Planung und kluge Prioritätensetzung bleiben bei den allgemeinen Rahmenbedingungen für unsere Kommunen unabdingbar.“