19.01.2022

Teilgenehmigung für den Umbau des Currenta-Kraftwerks in Krefeld – Unterlagen liegen aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Currenta GmbH & Co. OHG, Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld eine 1. Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks N230 durch die Errichtung von zwei gasbetriebenen Wasserrohrkesseln und die Stilllegung der kohlebetriebenen Dampfkesselanlagen 1 und 2 gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt.

Diese 1. Teilgenehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Die Nebenbestimmungen enthalten insbesondere Regelungen zur Bauordnung und zum Brandschutz sowie zum Schutz der Nachbarschaft vor Immissionen durch Luftverunreinigungen und Lärm,

Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz, zum Bodenschutz, zur Abwasserbeseitigung sowie zum Natur- und Artenschutz.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterlagen liegt

vom 21.01.2022 bis einschließlich 03.02.2022

an folgenden Stellen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus:

Bezirksregierung Düsseldorf, Raum 240 a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Stadt Krefeld beim Fachbereich 62 - Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld

Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:

1. bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter den Telefon-Nr. 0211 475-5256 oder 0211 475-2244 oder E-Mail: stefan.hartzatbrd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de)

2. bei der der Stadt Krefeld unter Telefon-Nr. 02151 86-3801 oder 02151 86-3846 oder E-Mail: fb62atkrefeld.de (fb62[at]krefeld[dot]de)

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung ist darüber hinaus über das Zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Zulassungsverfahren einzusehen: https://uvp-verbund.de/startseite.