Struktur- und Dorfentwicklung
Ländliche Gemeinden und Dörfer stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Um die dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und Naturräume nachhaltig und langfristig zu sichern, fördern Bund und Land gemeinsam die ländlichen Räume.
Die ländlichen Räume stehen vor besonderen Herausforderungen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund die ländlichen Räume gemeinsam mit dem Dorferneuerungsprogramm.
Die Sicherung und Weiterentwicklung von dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume steht dabei im Fokus.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Förderschwerpunkte
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen (2023-2027) in Orten oder Ortsteilen von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Maßnahmenträger, die Projekte mit Gesamtausgaben von mehr als 20.000 € planen.
Gefördert werden insbesondere:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Wegen, Straßen, Freiflächen und Ortsrändern
- dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
- Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
- Umnutzung dörflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz
- Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für die Nah- und Grundversorgung
- Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Beschilderung sowie Verweileinrichtungen
- Ausstellungs-, Museums- oder andere Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.
Antragsverfahren
Bitte wenden Sie sich vor der Antragstellung zunächst an das Dezernat 33 zur Klärung über die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und über die Anforderungen an die Antragsunterlagen. Im Bedarfsfall wird ein Besichtigungstermin vereinbart.
Förderanträge können ab dem 14. Februar 2024 auf der Förderplattform förderung.NRW, erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login, bis zum 15. April 2024 digital eingereicht werden.
Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht mehr möglich sein. Die in allen fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.
Weitere Informationen und Formulare
Weitere Informationen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung finden Sie :auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in der Förderrichtlinie zur Struktur- und Dorfentwicklung.
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