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Flughäfen und Flugplätze in NRW
Genehmigungsbehörde für Flugplätze und -gelände
Die Genehmigung aller Flugplätze und -gelände im Land NRW, mit Ausnahme der Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück, obliegt den Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster.