
Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt Haushalt 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat ihren Haushalt 2025 aufgestellt und der Bezirksregierung ordnungsgemäß angezeigt.
Dem Ertragsvolumen in Höhe von 3.951,8 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 4.246,4 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 294,5 Millionen Euro. Nach Abzug eines in Höhe von 80 Millionen Euro eingeplanten globalen Minderaufwands verbleibt ein planerisches Defizit von 214,5 Millionen Euro, das durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Damit gilt der Haushalt als ausgeglichen. Die Haushaltssatzung kann veröffentlicht werden.
Die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 weist jedoch weiterhin negative Jahresergebnisse auf. Eine Deckung der Defizite über die Ausgleichsrücklage wird ab dem Jahr 2026 voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Da in der Planung weder weitere Minderaufwände (zusätzliche pauschale Einsparungen zur Defizitreduzierung) noch Verlustvorträge (Verlagerung von Fehlbeträgen in spätere Haushaltsjahre) vorgesehen werden, ist ab 2026 die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zu erwarten. Die Haushalte dieser Jahre werden damit nach aktueller Planung genehmigungspflichtig.
Die Ertragsentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf fällt im Haushaltsjahr 2025 insgesamt solide aus. Die Planansätze (vorgesehene Einnahmewerte auf Basis realistischer Schätzungen) bei der Gewerbesteuer weisen ein hohes Niveau auf, was zur Stabilisierung der Ertragssituation beiträgt. Auch die Entwicklung der Grundsteuerreform verläuft wie vorgesehen: Die Grundsteuer A steigt von 156 % auf 295 %, während die Grundsteuer B von 440 % auf 374 % abgesenkt wurde.
Bei den Aufwendungen sieht sich die Stadt Düsseldorf weiterhin mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Vor allem die dynamisch steigenden Personal- und Transferaufwendungen führen zu wachsenden finanziellen Belastungen. Gleichzeitig kommen zusätzliche Aufgaben hinzu, deren Finanzierung sich zunehmend als herausfordernd erweist.
Diese strukturellen Entwicklungen wirken sich auch auf den Investitionsbedarf aus. In zentralen Bereichen wie der dem öffentlichen Personennahverkehr, der Erneuerung von Verkehrsflächen, der Schulinfrastruktur sowie in der inneren Verwaltung besteht Nachholbedarf. Um die notwendigen Maßnahmen umsetzen zu können, plant die Stadt für das Jahr 2025 die Nettoneuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von bis zu 728,5 Millionen Euro. Zusätzlich sollen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 276,8 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.
Regierungspräsident Thomas Schürmann betont:
„Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit ihrer Haushaltsplanung für 2025 eine solide Grundlage geschaffen und zeigt bereits ein klares Bewusstsein für notwendige finanzielle Weichenstellungen. Erste strukturwirksame Maßnahmen zur Ausgabendisziplin und Prioritätensetzung sind erkennbar. Der eingeschlagene Kurs ist vielversprechend – jetzt gilt es, diesen verantwortungsvoll weiterzuverfolgen. Der hohe Investitionsbedarf unterstreicht den Gestaltungsanspruch der Stadt und kann mit einer tragfähigen Finanzierungsstrategie erfolgreich bewältigt werden.“