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Ausgleichung im Liegenschaftskataster
Für die Koordinatenberechnung im Liegenschaftskataster ist mit dem Einführungserlass ETRS89/UTM des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) vom 09.04.2004 die flächenhafte Ausgleichung als Standardberechnungsverfahren anzuwenden.