SkyLine - stock.adobe.com Inhaltsseite Gewerbeabfallverordnung Wir prüfen und geben Stellen bekannt, die gesetzlich vorgeschriebene Fremdkontrollen an Abfall-Vorbehandlungsanlagen nach der Gewerbeabfallverordnung durchführen dürfen. Die Liste der anerkannten Kontrollstellen ist hier abrufbar.
yaalan - stock.adobe.com Inhaltsseite Kontrollplan zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen Die europäische Abfallverbringungsverordnung (VVA) regelt die behördliche Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.
canjoena - stock.adobe.com Inhaltsseite Service: Abfallwirtschaft Service: Dokumente, Downloads und Formulare aus dem Bereich der Abfallwirtschaft.
Chopard Photography - stock.adobe.com Inhaltsseite Zentrale Stelle Abfallnachweisverfahren Überwachung der Abfallströme, gemeinsames Datenverarbeitungs-System (DV-System) der Länder zur Abfallüberwachung (ASYS) und Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Orathai - stock.adobe.com Inhaltsseite Abfallstromkontrolle Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht im Rahmen des Abfallrechts die Abfallströme von der Entstehung der Abfälle über die Abfallbeförderung bis hin zur umweltgerechten endgültigen Abfallentsorgung im Regierungsbezirk.
Kalyakan - stock.adobe.com Inhaltsseite Zulassung von Deponien Hinweise für ein zügiges Zulassungsverfahren
BR_D Inhaltsseite Konzepte zur Abwasserbeseitigung (ABK) Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend Landeswassergesetz der Bezirksregierung ein ABK vorzulegen.
BR_D Inhaltsseite Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung ist die Bezirksregierung für kommunale Kläranlagen von mehr als 2.000 Einwohnerwerten zuständig und somit auch für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Gina Sanders - stock.adobe.com Inhaltsseite Förderprogramm „ZunA NRW" Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrheinwestfalen“ ersetzt das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“.