Straßenbahn in Düsseldorf (Symbolbild) / ©hansenn - stock.adobe.com
Förderung
Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Aufgabenträger durch ÖPNV-Pauschalen und sonstige Förderungen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Aufgabenträger (dies sind Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände) durch ÖPNV-Pauschalen und sonstige Förderung jährlich mit einem Gesamtbetrag von über 600 Mio. €.
Hierin sind enthalten:
- jährliche ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 1 ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 451 Mio. € (45,485 % der landesweiten Pauschale) an den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR). Die Pauschale ist insbesondere zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten SPNV-Angebots an die Eisenbahnunternehmen weiterzuleiten.
- jährliche ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 55 Mio. € (ca. 53 % der landesweiten Pauschale) an die Kreise Kleve und Wesel sowie die VRR AöR. Die Pauschale setzt sich aus der ehemaligen Fahrzeugförderung und der ÖPNV-Aufgabenträgerpauschale zusammen. Mindestens 80 % sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten; die übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder weiterzuleiten.
- jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. § 11a ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 55 Mio. € (ca. 42 % der landesweiten Pauschale) an die Kreise Kleve und Wesel sowie die VRR AöR, die schwerpunktmäßig als Ausgleich zu den – nicht durch Fahrgeldeinnahmen gedeckten – Kosten einzusetzen bzw. an die Verkehrsunternehmen weitere zu leiten ist, die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV entstehen.
- Förderung von Projekten im Rahmen der Sonstigen Förderung nach § 14 ÖPNVG im besonderen Landesinteresse, insbesondere für Bürgerbusvorhaben, landesweite Kompetenzcenter sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV.
- Förderung des Sozialtickets gem. der „Richtlinien Sozialticket 2011“ des Landes NRW in Höhe von derzeit rd. 19 Mio. € (ca. 63 % der landesweiten Förderung).
- pauschalierte Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV gem. § 12 ÖPNVG in Höhe von derzeit rd. 68 Mio. € (ca. 53 % der landesweiten Förderung) an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die Zuwendung ist zur Förderung von Investitionen des ÖPNV, insbesondere in die Infrastruktur, zu verwenden oder hierfür an Gemeinden, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen sowie juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. Für die Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse gem. § 13 ÖPNVG NRW erhält der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr als zuständige Bewilligungsbehörde die Mittel unmittelbar vom Land NRW. Weitere Informationen zur ÖPNV-Investitionsförderung gem. §§ 12 und 13 ÖPNVG finden Sie bei dem zuständigen Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR).
Hinzu kommen Ausgleichszahlungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 148 SGB IX.
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