Frequently asked questions (Symbolbild)

Informationen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst/Referendariat

Herzlich Willkommen im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen und bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle, dem Dezernat 23 der Bezirksregierung Düsseldorf!

An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, das Dezernat 23 der Bezirksregierung Düsseldorf vorzustellen und Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Beihilfe zu geben.

Durch Ihren Eintritt in das Beamtenverhältnis steht Ihnen ein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen zu, § 75 Abs. 3 und Landesbeamtengesetz NRW i. V. m. § 3 Beihilfenverordnung NRW. Ihr Dienstherr erstattet anteilig Kosten für (Zahn-) Arztrechnungen, Arzneimittel (Rezepte), Krankenhausaufenthalte etc.

Für die Dauer Ihres Vorbereitungsdienstes ist Ihre zuständige Beihilfestelle das Dezernat 23 bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Sie können frei wählen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden möchten. In beiden Fällen sind monatliche Mitgliedsbeiträge von Ihnen an die von Ihnen gewählte Krankenversicherung zu zahlen. Die Beihilfe ist dagegen für Sie kostenlos.

Grundsätzlich besteht für Sie ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50 % (sog. Bemessungssatz) der beihilfefähigen Kosten. Haben Sie zwei oder mehr Kinder, erhöht sich die Erstattung auf 70 %. Für Kinder beträgt der Bemessungssatz 80 %. Für Ehepersonen können ggf. ebenfalls Beihilfen gewährt werden. Erkundigen Sie sich zu den Voraussetzungen gerne bei uns.

Ausdrücklich hinweisen möchten wir auf Folgendes: Der Beihilfebescheid beinhaltet immer eine Begründung, sofern die beantragten Aufwendungen nicht vollständig beihilfefähig sind. Bitte lesen Sie die Begründung zunächst einmal durch, bevor Sie unsere telefonische Sprechstunde für Rückfragen in Anspruch nehmen.

Ihre persönliche Beihilfenummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, nachdem Sie Ihre erste Beihilfe beantragt, d. h. zum ersten Mal Rechnungsbelege eingereicht haben.

Im Rahmen des sog. Erstantrages füllen Sie bitte das 4seitige Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie dieses. Das Feld „Beihilfenummer“ lassen Sie bitte frei. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Kopie Ihrer Ernennungsurkunde
  • Nachweis über Ihren Versicherungsschutz (Mitgliedsbescheinigung oder Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle, sog. Quote)
  • Kopien der Rechnungsbelege (Arztrechnungen, Rezepte usw.). Leere Anträge, d. h. Anträge ohne Rechnungsbelege, können nicht bearbeitet werden.

Sollten Sie weitere Fragen beim Ausfüllen haben, melden Sie sich gern bei uns.

Auf folgende Besonderheit möchten wir ausdrücklich hinweisen: Der Erstantrag wird, gemeinsam mit sämtlichen Unterlagen, ausschließlich per Briefpost an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold übersandt.

Beihilfen werden nur auf Antrag gewährt. Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Im Anschluss an den einmaligen, ausschließlich schriftlich einzureichenden Langantrag kann auf den sog. Kurzantrag (1seitig) zurückgegriffen werden, der ebenfalls auf dem Postweg an die Zentrale Scanstelle zu richten ist. Alternativ zum Kurzantrag kann die Beihilfe NRW App verwendet werden.

Sollten sich im Verlauf Ihres Vorbereitungsdienstes Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse ergeben, muss erneut ein schriftlicher Änderungsantrag als sog. Langantrag via Postsendung gestellt werden.

Insbesondere folgende Änderungen sind anzeigepflichtig: Versetzung zu einer anderen Dienststelle, privater Umzug, Änderung der Bankverbindung, Eheschließung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Änderung des Versicherungsverhältnisses, Unfälle o.ä.

Mit der Beihilfe NRW App können Sie als beihilfeberechtigte Person Ihre Rechnungsbelege alternativ zum postalischen Kurzantrag digital an Ihre Beihilfestelle übermitteln.

Erneut: Die App kann nicht bei erstmaliger Antragstellung genutzt werden und auch nicht, wenn sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben.

Die Nutzung der App ist kostenlos. Für Informationen zur Nutzung und Registrierung scannen Sie den nebenstehenden QR-Code.

Die Scanstelle ist keine Beihilfestelle und erteilt deshalb keine beihilferechtlichen Auskünfte. Sie ist lediglich für die Digitalisierung der Belege verantwortlich. Bitte senden Sie Ihre Anträge sowie dazugehörigen Unterlagen stets an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, sofern Sie nicht die Beihilfe NRW App benutzen.

Die ZKB, ansässig bei der Bezirksregierung Detmold, stellt online allgemeingültige Informationen zur BVO NRW, Merkblätter und Formulare für beihilfeberechtigte Personen und Informationen für Beihilfestellen zur Verfügung.

Hinweise zum Antragsvordruck

  • Personal- und Beihilfenummer Die Personalnummer wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) vergeben. Bitte beachten Sie Ihre Besoldungsmitteilung. Die Beihilfenummer wird Ihnen bei Ihrer ersten Antragstellung im Beihilfefestsetzungsbescheid mitgeteilt.  
  • Dienststelle Die Dienststelle ist Ihr Studienseminar bzw. Ihr Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).  
  • Punkt 2 des Langantrages – Angaben zu Angehörigen Berücksichtigungsfähige Kinder sind im Antrag anzugeben, auch wenn für diese keine Aufwendungen geltend gemacht werden.  
  • Punkt 10 des Langantrages – In Geburtsfällen und bei Adoptionen Ein Zuschuss für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung nach § 9 Absatz 1 BVO NRW in Höhe von 170,00 Euro kann in Geburtsfällen und bei Adoptionen durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde beantragt werden.
                HINWEIS: Der Antrag ist immer EIGENHÄNDIG zu unterschreiben!!!