Frachtlogistik (Symbolbild)

Export von Arzneimitteln

Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Düsseldorf nach § 73a Arzneimittelgesetz ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus. Eine Mustervorlage für dieses Zertifikat (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 15110403 finden Sie auf der Website der ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten). Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Website der WHO (Weltgesundheitsorganisation) abrufbar. Für die Ausstellung dieses Exportzertifikates ist aufgrund des Gebührengesetzes vom 23.11.1971 (GV. NW. S. 2011) in Verbindung mit Tarifstelle 10.5.1.21.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 130,00 Euro bis 200,00 Euro  für ein Arzneimittel zu erheben.