Eine faltige Hand hält eine jüngere Hand (Symbolbild)

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – dieses Ziel verfolgt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO).
Angebote zur Unterstützung im Alltag Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – dieses Ziel verfolgt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO).Für die Umsetzung sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Bezirksregierung führt die Aufsicht und sorgt für eine einheitliche Durchführung in Ihrem Bezirk. Fragen richten Sie bitte unmittelbar an die zuständige Kommunalverwaltung. Entsprechende Links für den Regierungsbezirk finden Sie am Ende dieser Seite. Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches Budget zur Verfügung – seit dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs. Unterstützungsangebote im Alltag sind • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf: Im Vordergrund stehen insbesondere die Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigungen und Aktivitäten. Betreuungsangebote können erbracht werden als Betreuungsgruppe oder als Einzelbetreuung • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende: Sie sind darauf ausgerichtet, Unterstützung zu bieten, die Anforderungen des Pflegealltags und der übernommenen Pflegeverantwortung besser zu bewältigen oder besser mit ihnen umgehen zu können. Sie sind eine begleitende Hilfe zur Selbsthilfe und beinhalten sowohl beratende als auch unterstützende Tätigkeiten sowie orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfeangeboten. • Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung): Sie sind darauf ausgerichtet, der Versorgung der pflegebedürftigen Personen mit zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen zu dienen. Demgegenüber zählen haushaltsnahe Dienstleistungen ohne konkreten Bezug zur täglichen Versorgung (beispielsweise Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Handwerkerleistungen) nicht zu den Angeboten im Sinne dieser Verordnung. • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag: Sie sind darauf ausgerichtet, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen dazu, sie zu unterstützen und zu befähigen, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie die Organisation individuell benötigter Hilfen. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Nähe finden Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt, Begleitung zum Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen sowie beim Kirchgang oder zu Besuchen bei Freunden handeln. Diese niedrigschwelligen Angebote können die Versorgung durch anerkannte Pflegedienste und Angehörige sinnvoll ergänzen. Um Ihnen die Suche nach einem passenden Angebot zu erleichtern, steht Ihnen nun der Angebotsfinder zur Verfügung. Er hilft Ihnen dabei, ein passendes Angebot in Ihrer Nähe zu finden. Sie können Ihre Suche mit Filtern nach speziellen Angeboten (z.B. nur Betreuungsgruppen) optimieren. Mit einem Klick auf das Angebot erhalten Sie weiterführende Informationen, wie beispielsweise eine Kurzbeschreibung oder die ausführlichen Kontaktdaten des Anbieters. Antragstellung auf Anerkennung Die AnFöVO – die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag dient der Weiterentwicklung und dem Ausbau von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen, die Pflegebedürftigen in der häuslichen Versorgung zugutekommen und pflegende Angehörige entlasten sollen. Sie wurde überarbeitet, die Änderungen sind zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Für das Antrags- und Verwaltungsverfahren nach dieser Verordnung hat das Ministerium ein elektronisches Datenverarbeitungssystem entwickeln lassen. Anbieter sind verpflichtet, dieses Verfahren zu nutzen, es sei denn, sie verfügen nicht über die technischen Voraussetzungen. Für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag können Sie sich hier registrieren und einen Antrag stellen. Hierfür bedarf es auch bestimmter Nachweise, die Sie bei der Antragstellung hochladen müssen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den für die Anerkennungen zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten: