Ordner "Vereinsrecht" (Symbolbild)

Vereinsaufsicht

Das Dezernat 21 ist ausschließlich für die Vereine zuständig, denen Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Dies sind zum einen die sogenannten Altvereine, Vereine die vor dem Jahr 1900 gegründet wurden und eine Konzession (Genehmigung) erhielten und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB.
Das Dezernat 21 ist ausschließlich für die Vereine zuständig, denen die Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Dies sind zum einen die sogenannten Altvereine, Vereine die vor dem Jahr 1900 gegründet wurden und eine Konzession (Genehmigung) erhielten und für wirtschaftliche Vereine, denen nach § 22 BGB Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Für Altvereine und wirtschaftliche Vereine mit Sitz im Regierungsbezirk wird das Vereinsregister von der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Die Vereinsvorstände sind verpflichtet, personelle Änderungen im Vorstand und Satzungsänderungen unter Beifügung der Protokolle der Mitgliederversammlungen zeitnah anzuzeigen. Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung des Regierungspräsidenten. Auszüge aus dem Vereinsregister, sog. Vertretungsbescheinigungen, werden gegen eine Gebühr erteilt. Nach § 22 BGB besteht die Möglichkeit der Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlichen Verein. Wichtig ist, dass die Konzessionierung aufgrund der gesetzlich normierten Subsidiarität aber nur dann in Betracht kommt, wenn aufgrund von besonderen, atypischen Umständen alle anderen in Frage kommenden Gesellschaftsformen zur Erreichung des Vereinzwecks unzumutbar sind. Sinn und Zweck dieser Subsidiarität ist der Schutz des Rechtsverkehrs. Eine Umgehung der strengen Vorschriften für die gesetzlich geregelten Personengesellschaften und Körperschaften soll so verhindert werden. Rechtsfähige wirtschaftliche Vereine sind daher sehr selten. Für eingetragene Vereine (e.V.) sind die Registergerichte bei dem Amtsgericht am Sitz des jeweiligen Vereins zuständig. Für Veröffentlichungen im Regierungsamtsblatt wenden Sie sich bitte an die Regierungsamtsblattstelle im Dezernat 12.